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Zur KündigungsvorlageDSL Festnetz Kündigung erstellen – so geht’s
Alle Kündigungsschreiben auf jetzt-kuendigen.de sind fertige PDF Muster Vorlagen! Sie benötigen kein Office-Programm - Sie sollten allerdings einen kostenlosen PDF Reader haben, um die Datei öffnen zu können.

2. Drucken Sie das ausgefüllte PDF Formular aus und unterschreiben Sie es mit Ihrem Namen unter "Mit freundlichen Grüßen"
3. Frankieren Sie einen Briefumschlag und verschicken den Ausdruck an die auf der Kündigung angegebene Anschrift. Fertig!
Nun müssen Sie nur noch die Kündigungsbestätigung abwarten und Ihr Vertrag ist gekündigt. Ihre Mitgliedschaft läuft dann nur noch bis zum bestätigten Beendigungszeitpunkt.
Informationen zur Festnetz-DSL Kündigung
Ein großer Teil der deutschen Haushalte nutzen heutzutage einen Telefonanschluss mit DSL bei einem der großen Anbieter Telekom, Vodafone, 1und1, Tele2, Unity Media oder Arcor. Die Konkurrenz wird jedoch immer größer und die Preise für ein Festnetz-DSL Komplettpaket immer günstiger. Neben den günstigeren Tarifen bei einem Anbieterwechsel werden die DSL-Geschwindigkeiten immer schneller für immer weniger Geld, so dass es sich lohnt nach jeder Laufzeit des Festnetz-DSL-Anschlusses Angebote zu vergleichen und bei einem besseren Angebot zu wechseln.
Bei der Festnetz-DSL Kündigung sowie dem Wechsel zu einem anderen Anbieter gibt es aber einige Wichtige Details zu beachten, damit die Kündigung oder der Wechsel reibungslos klappt.
Mindestvertragslaufzeit beachten
In der Regel betragen die Mindestlaufzeiten bei Festnetz-DSL Verträgen der meisten Anbieter 12 bis 24 Monate. Wobei es auch Tarife mit 6 Monaten oder gar keiner Laufzeit gibt. Innerhalb dieser Laufzeit und unter Beachtung der Kündigungsfrist sind diese Verträge jederzeit kündbar. Der Festnetz-DSL Vertrag läuft dann nur noch bis zum Ende der Vertragslaufzeit und verlängert sich nicht automatisch. Eine Kündigung vor Ende der Laufzeit ist nur möglich, wenn Sie das Recht auf Sonderkündigung geltend machen können.
Kündigungsfrist einhalten
Abhängig von Ihrem Vertrag mit Ihrem Anbieter, hat ein Festnetz-DSL Vertrag eine Kündigungsfrist von 3 Monaten bei 12 bis 24 Monaten Mindestvertragslaufzeit. Festnetz-DSL-Verträge ohne Laufzeit haben in den meisten Fällen eine Kündigungsfrist von 4 Wochen. Sofern Sie Ihren DSL-Vertrag vor dem 1. Dezember 2021 abgeschlossen haben, gilt weiterhin die übliche Kündigungsfrist von 3 Monaten vor Vertragsende in der ersten Vertragslaufzeit. Danach verlängert sich der Vertrag laut neuer Gesetzeslage um jeweils einen weiteren Monat und ist mit monatlicher Frist zu kündigen. Bei Verträgen ohne festgelegte Laufzeit besteht in der Regel die Möglichkeit, mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zu kündigen.
Schriftlich kündigen
Auch wenn dies nicht in allen AGBs ausdrücklich erwähnt wird: Kündigen Sie am besten schriftlich. Um ganz sicher zu gehen, können Sie die Festnetz-DSL Kündigung in einem Einschreibebrief mit Rückschein versenden, den Sie persönlich unterschreiben. So gehen Sie sicher, dass Ihre Kündigung auf jeden Fall ankommt. Eine Kündigungen per Fax ist nicht zu empfehlen, da diese oft nicht anerkannt wird, genau so wie eine Kündigung per Email.
Telefonnummer mitnehmen
In den meisten Fällen ist es möglich die Telefonnummer seines alten Festnetz-DSL-Vertrages zu einem neuen Anbieter mitzunehmen. Bei einer geplanten Mitnahme der Telefonnummer wird die Übernahme im Normalfall über den neuen Festnetz-DSL Anbieter abgewickelt.
Zusätzlich kann es manchmal notwendig sein, den alten DSL Anbieter im Vorfeld über die geplante Rufnummern-Mitnahme zu informieren. So kann verhindert werden, dass die bisherige Telefonnummer wieder freigegeben wird und dann nicht mehr für eine Rufnummernmitnahme zur Verfügung steht. Einzelne Festnetz-DSL Anbieter ermöglichen auch die Mitnahme der Rufnummer nach der Abschaltung des Anschlusses, im Normalfall, z.B. bei der Deutschen Telekom, muss der Wechsel aber wie oben beschrieben unbedingt vor der Anschluss-Deaktivierung beauftragt werden.
Bei einer Telefonnummer wird in den meisten Fällen eine Gebühr von Ihrem Anbieter verlangt. Diese ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Wie hoch die jeweiligen Gebühren für eine Rufnummernmitnahme sind, können Sie den Mitnahmebedingungen Ihres Anbieters entnehmen.
Wichtiger Hinweis:
Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung sondern allgemeine Hinweise dar, für deren Vollständigkeit und Richtigkeit wir keine Haftung übernehmen können. Bei (konkreten) rechtlichen Fragen und für eine Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.
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