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Zur KündigungsvorlageHandyvertrag Kündigung – was ist zu beachten?
Nicht nur die Technik ändert sich rasant, auch die Konditionen, zu denen Handys und Smartphones angeboten werden ändern sich regelmäßig. Deshalb ist es ratsam Angebote zu vergleichen und seinen Handyvertrag schon nach einer Laufzeit zu kündigen, damit man für einen Tarif nicht mehr bezahlt, als man bei einem anderen Anbieter bezahlen würde.
Durch einen Tarifwechsel zu einem günstigeren Anbieter kann man oft eine Menge Geld sparen kann. Nicht nur günstigere Tarife sind ein Grund seinen Handyvertrag kündigen zu wollen, auch Netzqualität und Service spielen eine große Rolle bei der Entscheidung bei seinem Mobilfunkanbieter bleiben zu wollen – oder auch nicht.
Handyvertrag Kündigung erstellen – so geht’s
Alle Kündigungsschreiben auf jetzt-kuendigen.de sind fertige PDF Muster Vorlagen! Sie benötigen kein Office-Programm - Sie sollten allerdings einen kostenlosen PDF Reader haben, um die Datei öffnen zu können.

2. Drucken Sie das ausgefüllte PDF Formular aus und unterschreiben Sie es mit Ihrem Namen unter "Mit freundlichen Grüßen"
3. Frankieren Sie einen Briefumschlag und verschicken den Ausdruck an die auf der Kündigung angegebene Anschrift. Fertig!
Nun müssen Sie nur noch die Kündigungsbestätigung abwarten und Ihr Vertrag ist gekündigt. Ihr Handyvertrag läuft dann nur noch bis zum bestätigten Beendigungszeitpunkt.
Handyvertrag Laufzeit beachten
In der Regel betragen die Mindestlaufzeiten bei Handyverträgen der meisten Anbieter 12 bis 24 Monate. Wobei es auch Tarife mit 6 Monaten oder gar keiner Laufzeit gibt. Innerhalb dieser Laufzeit und unter Beachtung der Kündigungsfrist sind diese Handyverträge jederzeit kündbar. Der Handyvertrag läuft dann nur noch bis zum Ende der Vertragslaufzeit und verlängert sich nicht automatisch. Eine Kündigung vor Ende der Laufzeit ist nur möglich, wenn Sie das Recht auf Sonderkündigung geltend machen können.
Handyvertrag Kündigungsfrist einhalten
Abhängig von Ihrem Handyvertrag mit Ihrem Mobilfunkanbieter, haben Handyverträge eine Kündigungsfrist von 3 Monaten bei 12 bis 24 Monaten Mindestvertragslaufzeit. Handyverträge ohne Laufzeit haben in den meisten Fällen eine Kündigungsfrist von 4 Wochen. Sie sollten vor Beginn der Kündigungsfrist kündigen, wenn Sie den Handyvertrag kündigen möchten, da er sich sonst automatisch um dieselbe Laufzeit verlängert.
Handyvertrag schriftlich kündigen
Auch wenn dies nicht in allen AGBs ausdrücklich erwähnt wird: Kündigen Sie am besten schriftlich. Um ganz sicher zu gehen, können Sie die Handyvertrag Kündigung in einem Einschreibebrief mit Rückschein versenden, den Sie persönlich unterschreiben. So gehen Sie sicher, dass Ihre Kündigung auf jeden Fall ankommt. Eine Kündigungen per Fax ist nicht zu empfehlen, da diese oft nicht anerkannt wird, genau so wie eine Handyvertrag Kündigung per Email.
Mobilfunknummer mitnehmen
Um Ihre Handynummer nach der Kündigung auch bei Ihrem neuen Mobilfunkanbieter nutzen zu können, können Sie abhängig vom Anbieter gegen Zahlung einer Gebühr beim Wechsel des Anbieters Ihre Handynummer behalten. Voraussetzung dafür ist die Kündigung des alten Vertrags. Den neuen Handyvertrag stellen Sie dann unter Vorlage der Kündigungsbestätigung bei Ihrem neuen Anbieter. Das kann in der Regel vier Monate vor Ende bis spätestens vier Wochen nach Ende Ihres jetzigen Vertrages geschehen. Dabei sollten Sie ein Bearbeitungszeit von etwa vier bis neun Tagen einkalkulieren. Wie hoch die jeweiligen Gebühren für eine Rufnummernmitnahme sind, können Sie den Mitnahmebedingungen Ihres Providers entnehmen.
Handyvertrag Sonderkündigungsrecht
Neben der fristgerechten Kündigung gibt es auch Möglichkeiten vor Ablauf der Mindestlaufzeit seinen Handyvertrag zu kündigen. Das sind nicht viele und die Mobilfunkanbieter machen es einem oft nicht unbedingt einfach vorzeitig aus seinem Vertrag rauszukommen, da sie verständlicherweise an der vollen Ausnutzung der Laufzeit interessiert sind.
Um seinen Handyvertrag außerordentlich zu kündigen, muss man das Recht auf Sonderkündigung gelten machen können. Das könnte ein längerer Auslandsaufenthalt oder die Übernahme eines Handyvertrages durch einen Dritten sein. Unter Kulanz des Mobilfunkanbieters können Sie Ihren Handyvertrag kündigen, wenn Sie die restliche monatliche Grundgebühr bzw. den Mindestumsatz auf einmal überweisen.
Keine Gründe seinen Handyvertrag vorzeitig zu kündigen
Bei Verlust Ihres Handys/Smartphones oder Ihrer SIM-Karte können Sie Ihren Vertrag nicht rechtmäßig kündigen. Auch eine schlechte Netzabdeckung oder ein schlechter Empfang sind in der Regel kein Grund um einen Handyvertrag vorzeitig kündigen zu können.
Wichtiger Hinweis:
Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung sondern allgemeine Hinweise dar, für deren Vollständigkeit und Richtigkeit wir keine Haftung übernehmen können. Bei (konkreten) rechtlichen Fragen und für eine Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.
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