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Informationen zur Mietvertrag Kündigung

Heutzutage ziehen die Menschen in Deutschland so oft um, wie nie zuvor. Dass jemand sein Leben lang in einer Wohnung bleibt, ist heute die Seltenheit geworden. Die meisten ziehen regelmäßig um, entweder, weil sie sich beruflich verändern wollen oder müssen, weil der Platz nicht mehr reicht, man etwas Moderneres haben möchte oder sich Eigentum zulegt.

Für Mieter gibt es viele Gründe, sich zu verändern. Trotzdem muss man sich als Mieter am Mietrecht orientieren. Wir erklären Ihnen, welche Fristen Sie einhalten müssen und welche Sonderkündigungsrechte Sie besitzen.

Mietvertrag Kündigung – was ist zu beachten?

Die übliche Mietvertrag in Deutschland ist ein sogenannter unbefristeter Zeitmietvertrag. Er wird mündlich oder schriftlich, meist als Formularmietvertrag abgeschlossen. Das Mietverhältnis läuft dann auf unbestimmte Zeit und ein Vertragsende ist nicht vorgesehen.

Für Mieter gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Um die Frist einzuhalten, muss die Kündigung bis zum dritten Werktag des Monats beim Vermieter eingehen.Für Vermieter gelten Kündigungsfristen – je nach Wohndauer – zwischen 3 und 9 Monaten. Will er kündigen, braucht er einen gesetzlich anerkannten Kündigungsgrund, zum Beispiel Eigenbedarf. Mieterhöhungen sind bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete möglich.

Mietvertrag Kündigung erstellen – so geht’s

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Kündigung
1. Tragen Sie Ihre Daten in die dafür vorgesehenen Felder ein. Ihr Daten tauchen nur auf der aktuellen Datei auf. Sie werden nicht gespeichert.

Kündigung drucken 2. Drucken Sie das ausgefüllte PDF Formular aus und unterschreiben Sie es mit Ihrem Namen unter "Mit freundlichen Grüßen"

Kündigung verschicken

3. Frankieren Sie einen Briefumschlag und verschicken den Ausdruck an die auf der Kündigung angegebene Anschrift. Fertig!


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Kündigungsfrist einhalten

Unbefristete Mietverträge kann der Mieter jeder Zeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Er muss aber die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten. Die dreimonatige Kündigungsfrist gilt grundsätzlich für Mieterkündigungen von unbefristeten Mietverträgen, unabhängig von der Wohndauer.

Eventuell können Sie Ihre Kündigungsfrist verkürzen, wenn Sie oder Ihr Vermieter schon eher einen Nachmieter für die Wohnung finden. Dabei sollten Sie beachten, dass Ihr Vermieter entscheidet, wer in die Wohnung einzieht. Wenn Sie einen Bekannten haben, der in die Wohnung einziehen würde, muss Ihr Vermieter Ihr bzw. Ihm auch zustimmen.

Schriftlich kündigen

Wichtig: Kündigen Sie am besten schriftlich. Um ganz sicher zu gehen, können Sie die Mietvertrag Kündigung in einem Einschreibebrief mit Rückschein versenden, den Sie persönlich unterschreiben. So gehen Sie sicher, dass Ihre Kündigung auf jeden Fall ankommt. Eine Kündigungen per Fax ist nicht zu empfehlen, da diese oft nicht anerkannt wird, genau so wie eine Mietvertrag Kündigung per Email.

Wichtig ist auch, dass der Vermieter die unterschriebene Kündigung bis zum dritten Werktag des Monats erhält. Nur dann zählt dieser Monat bei der Fristberechnung noch mit. Trifft das Kündigungsschreiben auch nur einen Tag später ein, muss die Miete für einen weiteren Monat gezahlt werden.

Sonderkündigungsrecht

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich schon vorher aus der Wohnung auszuziehen. Wenn man das Recht auf Sonderkündigung geltend machen kann, ist es möglich seinen Mietvertrag vorzeitig zu kündigen. Folgende Sonderkündigungsrechte hat ein Mieter:

Anhebung der Miete auf ortsübliche Vergleichsmiete

Ihr Vermieter muss eine Mieterhöhung immer schriftlich ankündigen. Sie haben dann Zeit bis zum Ende des übernächsten Monats, der auf den Monat des Schreibens folgt, zu kündigen. Das Mietverhältnis endet dann zwei Monate später.

Mieterhöhung bei Sozialwohnungen

Für Sozialwohnungen gilt eine spezielle Regelung. Kündigt der Vermieter eine Mieterhöhung an, kann der Mieter noch bis zum 3. Werktag des Monats kündigen, ab dem die neue Miete fällig wird. Die Kündigung wird zum nächsten Monatsende wirksam.

Ankündigung einer Modernisierung

Ihr Vermieter muss die Modernisierung mindestens drei Monate früher ankündigen. Nach Eingang des Ankündigung hat der Mieter Zeit bis zum Ablauf des folgenden Monats, um seine Wohnung zu kündigen. Das Mietverhältnis endet einen Monat später.

Mieterhöhung nach Modernisierung

Hier gelten die gleichen Fristen wie bei der Anhebung auf die ortsübliche Vergleichsmiete. Soll also beispielsweis die Miete zum 1. Juni steigen, kann der Mieter Ende Mai kündigen, so dass das Mietverhältnis am 31. Juli endet.

Fristlose Kündigung

Unabhängig von diesen Sonderkündigungsrechten können Sie als Mieter unter bestimmten Umständen auch fristlos kündigen: Wenn Sie zum Beispiel die Wohnung aufgrund schwerster Wohnungsmängel nicht mehr nutzen können oder wenn von der Wohnung eine gesundheitliche Gefährdung ausgeht. Ihren Mietvertrag fristlos kündigen können Sie auch, wenn Ihr Vermieter den Hausfrieden so sehr stört, dass Ihnen als Mieter eine Fortsetzung des Mietvertrages nicht zuzumuten ist.

Nun müssen Sie nur noch die Kündigungsbestätigung abwarten und Ihr Vertrag ist gekündigt. Ihr Mietvertrag läuft dann nur noch bis zum bestätigten Beendigungszeitpunkt.

Wichtiger Hinweis: 
Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung sondern allgemeine Hinweise dar, für deren Vollständigkeit und Richtigkeit wir keine Haftung übernehmen können. Bei (konkreten) rechtlichen Fragen und für eine Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

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