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Informationen zur Mietvertrag Kündigung
Heutzutage ziehen die Menschen in Deutschland so oft um, wie nie zuvor. Dass jemand sein Leben lang in einer Wohnung bleibt, ist heute die Seltenheit geworden. Die meisten ziehen regelmäßig um, entweder, weil sie sich beruflich verändern wollen oder müssen, weil der Platz nicht mehr reicht, man etwas Moderneres haben möchte oder sich Eigentum zulegt.
Für Mieter gibt es viele Gründe, sich zu verändern. Trotzdem muss man sich als Mieter am Mietrecht orientieren. Wir erklären Ihnen, welche Fristen Sie einhalten müssen und welche Sonderkündigungsrechte Sie besitzen.
Mietvertrag Kündigung – was ist zu beachten?
Die übliche Mietvertrag in Deutschland ist ein sogenannter unbefristeter Zeitmietvertrag. Er wird mündlich oder schriftlich, meist als Formularmietvertrag abgeschlossen. Das Mietverhältnis läuft dann auf unbestimmte Zeit und ein Vertragsende ist nicht vorgesehen.
Für Mieter gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Um die Frist einzuhalten, muss die Kündigung bis zum dritten Werktag des Monats beim Vermieter eingehen.Für Vermieter gelten Kündigungsfristen – je nach Wohndauer – zwischen 3 und 9 Monaten. Will er kündigen, braucht er einen gesetzlich anerkannten Kündigungsgrund, zum Beispiel Eigenbedarf. Mieterhöhungen sind bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete möglich.
Mietvertrag Kündigung erstellen – so geht’s
Alle Kündigungsschreiben auf jetzt-kuendigen.de sind fertige PDF Muster Vorlagen! Sie benötigen kein Office-Programm - Sie sollten allerdings einen kostenlosen PDF Reader haben, um die Datei öffnen zu können.
2. Drucken Sie das ausgefüllte PDF Formular aus und unterschreiben Sie es mit Ihrem Namen unter "Mit freundlichen Grüßen"
3. Frankieren Sie einen Briefumschlag und verschicken den Ausdruck an die auf der Kündigung angegebene Anschrift. Fertig!
Kündigungsfrist einhalten
Unbefristete Mietverträge kann der Mieter jeder Zeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Er muss aber die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten. Die dreimonatige Kündigungsfrist gilt grundsätzlich für Mieterkündigungen von unbefristeten Mietverträgen, unabhängig von der Wohndauer.
Eventuell können Sie Ihre Kündigungsfrist verkürzen, wenn Sie oder Ihr Vermieter schon eher einen Nachmieter für die Wohnung finden. Dabei sollten Sie beachten, dass Ihr Vermieter entscheidet, wer in die Wohnung einzieht. Wenn Sie einen Bekannten haben, der in die Wohnung einziehen würde, muss Ihr Vermieter Ihr bzw. Ihm auch zustimmen.
Schriftlich kündigen
Wichtig: Kündigen Sie am besten schriftlich. Um ganz sicher zu gehen, können Sie die Mietvertrag Kündigung in einem Einschreibebrief mit Rückschein versenden, den Sie persönlich unterschreiben. So gehen Sie sicher, dass Ihre Kündigung auf jeden Fall ankommt. Eine Kündigungen per Fax ist nicht zu empfehlen, da diese oft nicht anerkannt wird, genau so wie eine Mietvertrag Kündigung per Email.
Wichtig ist auch, dass der Vermieter die unterschriebene Kündigung bis zum dritten Werktag des Monats erhält. Nur dann zählt dieser Monat bei der Fristberechnung noch mit. Trifft das Kündigungsschreiben auch nur einen Tag später ein, muss die Miete für einen weiteren Monat gezahlt werden.
Sonderkündigungsrecht
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich schon vorher aus der Wohnung auszuziehen. Wenn man das Recht auf Sonderkündigung geltend machen kann, ist es möglich seinen Mietvertrag vorzeitig zu kündigen. Folgende Sonderkündigungsrechte hat ein Mieter:
Anhebung der Miete auf ortsübliche Vergleichsmiete
Mieterhöhung bei Sozialwohnungen
Ankündigung einer Modernisierung
Mieterhöhung nach Modernisierung
Fristlose Kündigung
Unabhängig von diesen Sonderkündigungsrechten können Sie als Mieter unter bestimmten Umständen auch fristlos kündigen: Wenn Sie zum Beispiel die Wohnung aufgrund schwerster Wohnungsmängel nicht mehr nutzen können oder wenn von der Wohnung eine gesundheitliche Gefährdung ausgeht. Ihren Mietvertrag fristlos kündigen können Sie auch, wenn Ihr Vermieter den Hausfrieden so sehr stört, dass Ihnen als Mieter eine Fortsetzung des Mietvertrages nicht zuzumuten ist.
Nun müssen Sie nur noch die Kündigungsbestätigung abwarten und Ihr Vertrag ist gekündigt. Ihr Mietvertrag läuft dann nur noch bis zum bestätigten Beendigungszeitpunkt.
Wichtiger Hinweis:
Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung sondern allgemeine Hinweise dar, für deren Vollständigkeit und Richtigkeit wir keine Haftung übernehmen können. Bei (konkreten) rechtlichen Fragen und für eine Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.
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