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Zur KündigungsvorlageSchokoticket Kündigung – was ist zu beachten?
Wenn Sie Ihr SchokoTicket Abo beim VRR bzw. bei der Rheinbahn kündigen, ist dies jederzeit zum Ende eines Kalendermonats mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen möglich. Falls Sie diese Frist versäumen, wird die Kündigung erst zum Ende des übernächsten Monats wirksam.
Tipp: Sie können Ihr SchokoTickets leider nur in schriftlicher Form, also per E-Mail, Brief oder Fax, kündigen. Eine Kündigung per Telefon oder eine Online-Kündigung sind leider nicht möglich.
Erfolgt eine Kündigung innerhalb der ersten 12 Monate der Abolaufzeit, so wird eine Gebühr von 20 Euro erhoben. Wenn Sie das Abo nach Ablauf der Vertragslaufzeit nicht kündigen, dann verlängert es sich automatisch um weitere 12 Monate. Nach der Kündigung des SchokoTickets sind Sie verpflichtet, dieses an den VRR zurückzugeben.
Wichtiger Hinweis: Sobald die schulische Ausbildung des SchokoTicket Inhabers beendet ist, endet auch das Abo mit sofortiger Wirkung. Das SchokoTicket gilt nur für Schüler bis zum 25. Lebensjahr.
Eine fristlose Kündigung Ihres SchokoTickets ist darüber hinaus bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich. Das kann neben der Erhöhung des Abopreises auch ein Schulwechsel in eine Stadt sein, in der das SchokoTicket nicht gilt, oder der Wegfall der Berechtigung nach dem Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen.
Schokoticket Kündigung erstellen – so geht’s
Alle Kündigungsschreiben auf jetzt-kuendigen.de sind fertige PDF Muster Vorlagen! Sie benötigen kein Office-Programm - Sie sollten allerdings einen kostenlosen PDF Reader haben, um die Datei öffnen zu können.

2. Drucken Sie das ausgefüllte PDF Formular aus und unterschreiben Sie es mit Ihrem Namen unter "Mit freundlichen Grüßen"
3. Frankieren Sie einen Briefumschlag und verschicken den Ausdruck an die auf der Kündigung angegebene Anschrift. Fertig!
Nun müssen Sie nur noch die Kündigungsbestätigung abwarten und Ihr Vertrag ist gekündigt. Ihr Vertrag läuft dann nur noch bis zum bestätigten Beendigungszeitpunkt.
Wichtiger Hinweis:
Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung sondern allgemeine Hinweise dar, für deren Vollständigkeit und Richtigkeit wir keine Haftung übernehmen können. Bei (konkreten) rechtlichen Fragen und für eine Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.
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