Erstellen Sie eine Sportspaß Kündigung mit Hilfe unserer Muster Vorlage schnell und einfach in wenigen Minuten – ohne Anmeldung!
Zur KündigungsvorlageSportspaß Kündigung – was ist zu beachten?
Wenn Sie Ihre Sportspaß Mitgliedschaft kündigen möchten, ist dies jeweils zum Quartalsende des Kalenderjahrs mit einer Frist von sechs Wochen möglich. Die schriftliche Kündigung muss spätestens bis zum 15. des letzten Monats des entsprechenden Quartals beim Verein eingegangen sein. Alle Kündigungen werden innerhalb von 10 Tagen schriftlich von Sportspaß Hamburg bestätigt.
Wichtiger Hinweis: Eine Kündigung Ihrer Sportspaß Mitgliedschaft ist ausschließlich in schriftlicher Form, d.h. per Brief, Fax oder E-Mail möglich. Adressieren Sie Ihre schriftliche Kündigung an den Vorstand des Vereins und geben Sie unbedingt Ihre Mitgliedsnummer, den Kündigungsgrund sowie das gewünschte Kündigungsdatum an.
Vorzeitige oder außerordentliche Kündigungen ohne Einhaltung der Kündigungsfrist können nur aus wichtigem Grund erfolgen und bedürfen der Zustimmung des Vorstands. Im Todesfall des Mitglieds endet die Sportspaß Mitgliedschaft automatisch.
Sportspaß Kündigung erstellen – so geht’s
Alle Kündigungsschreiben auf jetzt-kuendigen.de sind fertige PDF Muster Vorlagen! Sie benötigen kein Office-Programm - Sie sollten allerdings einen kostenlosen PDF Reader haben, um die Datei öffnen zu können.

2. Drucken Sie das ausgefüllte PDF Formular aus und unterschreiben Sie es mit Ihrem Namen unter "Mit freundlichen Grüßen"
3. Frankieren Sie einen Briefumschlag und verschicken den Ausdruck an die auf der Kündigung angegebene Anschrift. Fertig!
Nun müssen Sie nur noch die Kündigungsbestätigung abwarten und Ihr Vertrag ist gekündigt. Ihre Mitgliedschaft läuft dann nur noch bis zum bestätigten Beendigungszeitpunkt.
Wichtiger Hinweis:
Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung sondern allgemeine Hinweise dar, für deren Vollständigkeit und Richtigkeit wir keine Haftung übernehmen können. Bei (konkreten) rechtlichen Fragen und für eine Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.
War dieser Artikel hilfreich? Dann empfehlen Sie uns doch weiter!